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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maßgebende Bedingungen

 
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Skizze 24 GmbH (nachfolgend
"Auftragnehmer" genannt) richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ("AGB")
und etwaigen sonstigen Vereinbarungen. Andere, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann wirksam, wenn diese vom
Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 An seine Angebote ist der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 30 Tagen gebunden. Eine
spätere Annahme oder eine Annahme mit Modifikationen durch den Auftraggeber gilt als neues
Angebot. Ein Vertragsschluss kommt dann erst mit der Auftragsbestätigung durch den
Auftragnehmer zustande.
2.2 Stillschweigen von einem der Vertragspartner gilt in keiner Phase der Vertragsabwicklung als
Zustimmung.
2.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, von den Angebotsunterlagen bzw. der Auftragsbestätigung
insoweit abzuweichen, als zwingend vorgeschriebene rechtliche oder technische Normen dies
erfordern.
2.4 Die angebotenen Zeichenleistungen werden nach Vorgabe des Auftraggebers gefertigt, hierbei
handelt es sich um eine reine Lohnleistung. Ein Abgleich mit den rechtlichen oder technischen
Normen und Regeln wird durchgeführt, jedoch obliegt die Prüfung der Richtigkeit dem Auftraggeber.
2.5 Sofern keine Flächenangaben vereinbart werden – werden die Flächen, nach DIN277 ermittelt
Besondere Flächenberechnungen erfolgen nur nach Absprache und genauen Vorgaben des
Auftraggebers.
2.6 Bei vereinbarten Aufmaß-Terminen wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten ein Aufmaß
erstellt. Dieses Aufmaß ist nicht gleichzusetzen mit einem Verformungsgerechten Aufmaß und dient
nur als Grundlage der Flächenermittlungen und Zeichnungen. Etwaige Maßungenauigkeiten können
dem Auftragnehmer nicht als Mangel ausgelegt werden.

3. Überlassung und Austausch von Unterlagen zur Auftragsabwicklung  


3.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer ausgetauschte Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., bleibt das
Eigentum- und Urheberrecht beim jeweiligen Vertragspartner.
3.2 Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, einer der
Vertragspartner erteilt dazu dem anderen Vertragspartner seine ausdrückliche Zustimmung.
3.3 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind diese Unterlagen von den
Vertragspartnern unverzüglich zurückzusenden, zu löschen oder zu vernichten, wenn ein Vertrag
nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2(1) zustande gekommen ist.
3.4 Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vertrauliche Unterlagen über das Internet, z.B.
per e-mail, so haftet der Auftragnehmer nicht für Folgen die aus der unverschlüsselten Übermittlung
von Daten über das Internet entstehen. Es steht dem Auftragnehmer frei, die Versendung von
vertraulichen Daten per Datenträger auf dem Postweg vorzunehmen.

4. Preise und Zahlung

 
4.1 Ist zwischen den Parteien ein Festpreis vereinbart, gilt dieser nur für den Vertragsgegenstand,
wie er zur Zeit der Preisfestsetzung im Pflichtenheft, in den Artikeldaten und in den
Artikelzeichnungen beschrieben war. Werden vom Auftraggeber nachträgliche Erweiterungen oder
Änderungen des Vertragsgegenstandes gewünscht, werden diese entsprechend ihrem Zeitaufwand
gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt in dem Fall, dass Änderungen oder Erweiterungen
aufgrund zwingender gesetzlicher Normen erforderlich werden.  
4.2 Sollte zwischen den Parteien ein Stundensatz vereinbart werden, wird der Auftragnehmer dem
Auftraggeber den voraussichtlichen Aufwand mitteilen, sobald dieser für ihn ersichtlich ist. Diese
Mitteilung dient nur dem Zweck der Information und ist nicht verbindlich.
4.3 Sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle genannten Preise zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten und Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.4 Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das vom Auftragnehmer genannte Konto zu
erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
4.5 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung
der Rechnung in voller Höhe zu zahlen. Teilzahlungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung zulässig.
4.6 Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte  


5.1 Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

6. Lieferzeit  


6.1 Die Einhaltung der vom Auftragnehmer angegebenen Fertigstellungszeit setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.2 In Fällen höherer Gewalt oder anderweitiger, von dem Auftragnehmer nicht zu vertretender
Ereignisse verlängert sich die Fertigstellungszeit entsprechend. Der Auftragnehmer wird dem
Auftraggeber den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
6.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-
pflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf
den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.4 Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer - unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Ausnahmefälle - nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Frist nicht
eingehalten, so ist der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt
berechtigt.

7. Eigentumsvorbehalt  


Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand und alle Eigentums-,
Nutzungs-, Erfinder- und Urheberrechte daran bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Dienstvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn
sich der Auftragnehmer nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die
Löschung des Vertragsgegenstandes zu verlangen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig
verhält.

8. Urheberrechte und Erfindungen  


8.1 Alle vom Auftragnehmer gefertigten Vertragsgegenstände unterliegen gem. § 2 (1) Ziffer 7
UrhG dem uneingeschränkten Urheberrecht des Auftragnehmers. Ebenso verbleiben die Rechte an
während der Erstellung des Vertragsgegenstandes von dem Auftragnehmer gemachten Erfindungen
bei dem Auftragnehmer. Dies gilt im Besonderen für schutzfähige Verfahren oder Vorrichtungen,
die patentiert werden können, oder ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster sinnvoll machen.
Diese Rechte werden weder durch Zahlung der vereinbarten Vergütung noch durch die Abnahme
eines oder mehrerer Vertragsgegenstände beeinträchtigt. Durch die vollständige Bezahlung des
Rechnungsbetrages geht nur der Vertragsgegenstand als solcher in das Eigentum des
Auftraggebers über.
8.2 Wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, verbleiben die
Konstruktionsunterlagen und alle Rechte daran, auch bei Einzelstücken, Sonderanfertigungen,
Prototypen etc., im Eigentum des Auftragnehmers.

8.3 Wird nichts anderes vereinbart, archiviert der Auftragnehmer Kopien der gelieferten Unterlagen
für eine Dauer von mindestens fünf (5) Jahren.

9. Abnahme  


9.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber 5 Tage vor dem vertraglichen Abnahmezeitpunkt
schriftlich die Abnahmebereitschaft des Vertragsgegenstandes anzukündigen. Die Vertragspartner
werden eine förmliche Abnahme durchführen. Mit vollständiger Zahlung der Rechnung/en gilt das
Ergebnis des Dienstes ebenfalls als abgenommen.
9.2 Im Falle wesentlicher Mängel kann die Abnahme durch den Auftraggeber bis zur
Mängelbeseitigung verweigert werden. Der Auftragnehmer ist zur Mängelbeseitigung innerhalb
angemessener Frist berechtigt und verpflichtet. Im Übrigen hat der Auftraggeber die förmliche
Abnahme zu erklären, gegebenenfalls unter Auflistung eventueller Mängel, welche vom
Auftragnehmer binnen einer angemessenen Frist zu beseitigen sind. Sollte sich die Abnahme
verzögern, aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gilt die Abnahme ab dem
Tag der gemäß Terminplan vorgesehenen förmlichen Abnahme als erfolgt.

10. Gewährleistung und Haftung

 
10.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, die Dienstleistung so zu erbringen, dass sie frei von
Sachmängeln im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach
erfolgter Abnahme des Vertragsgegenstandes.
10.2 Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt das gelieferte Dokument einen Mangel aufweisen, der
bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorlag, so ist dem Auftragnehmer stets Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung angemessen mindern.

10.3 Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen nur insoweit, als
der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des
Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gilt ferner Ziffer 10(4) entsprechend.
10.4 Der Auftragnehmer schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern
diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.  
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche für entgangenen Gewinn und solche
mit Strafcharakter ("punitive damages") sind ausgeschlossen.
10.5 Für Schäden haftet der Auftragnehmer maximal bis zur Höhe des Honorars für die
Leistungsphase, in welche die Pflichtverletzung fällt.

11. Schutzrechte Dritter  


11.1 Der Auftragnehmer versichert, sich zu bemühen, dass der Vertragsgegenstand nicht gegen
Schutzrechte Dritter verstößt, eine Gewähr kann dafür jedoch nicht übernommen werden.
11.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Schutzrechtsbehauptungen Dritter
hinsichtlich der Vertragsgegenstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer hat
das Recht, auf seine Kosten die Rechtsverteidigung zu übernehmen. Der Auftragnehmer wird dem
Auftraggeber dann dieses Recht überlassen.
11.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendig werdende Änderungen aufgrund von
Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten auch bei abgenommenen
Vertragsgegenständen durchzuführen.

12. Datenschutz / Viren  


12.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten
des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Diese Daten werden nur
zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung der Daten und die Verarbeitung erfolgten
unter strikter Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch den Auftragnehmer und seine Partner.
12.2 Der Auftraggeber gibt seine Zustimmung zur Aufnahme in eine Referenzliste, die auch auf der
Website des Auftragnehmers veröffentlicht werden darf.
12.3 Der Auftragnehmer ist bemüht, sämtliche Vertragsgegenstände vor der Übergabe auf
Virenbefall zu überprüfen. Sollte sich auf den Vertragsgegenständen ein Virus eingeschlichen
haben, schließt der Auftragnehmer jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.

13. Sonstiges  


13.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des
Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vor einem Gericht welches für den Sitz
oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist, zu klagen.

13.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke
enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich,
anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Skizze 24 GmbH - Projektentwicklung - Bauzeichnungen - Architektur

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